GoBD
Die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" (kurz GoBD) regeln unter anderem, wie die elektronische Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen zu erfolgen hat. Die wesentlichen Forderungen sind folgende:
Contents
Vollständigkeit
Es müssen alle Geschäftsvorfälle vollständig erfasst werden.
Unveränderbarkeit
Die Geschäftsvorfälle müssen manipulationssicher gespeichert werden.
Zeitliche Nähe
Alle Geschäftsvorfälle müssen zeitnah dokumentiert werden
Nachvollziehbarkeit
Es muss jederzeit durch PrüferInnen leicht nachvollziehbar sein, welche Geschäftsvorfälle wann stattgefunden haben.
Verfügbarkeit
Die Daten müssen den PrüferInnen in einem angemessenen, lesbaren Format über 6-10 Jahre im Nachhinein problemlos zur Verfügung gestellt werden können.